Wenn Sie in Heek
- geboren sind,
- geheiratet haben,
- Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben,
- oder Ihr Angehöriger hier verstorben ist
können Sie von uns die entsprechenden Urkunden erhalten.
Gemeinde Heek
Bahnhofstr. 60
48619 Heek
Telefon: 02568 9300 0
Telefax: 02568 9300 38
Email: info@heek.de
Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung und Bürgerbüro
montags - freitags
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montags - mittwochs
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jobcenter
donnerstags
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Gemeindearchiv
letzter Donnerstag im Monat
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Termine können selbstverständlich auch außerhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden.
Wenn Sie in Heek
können Sie von uns die entsprechenden Urkunden erhalten.
Für die Beantragung einer Urkunde ist keine Form vorgeschrieben, so dass sie mündlich, telefonisch oder auch schriftlich bei uns beantragt werden kann. Zur Vereinfachung haben wir ein Formular vorbereitet (s. unten "Formulare").
Aus Gründen des Datenschutzes erhalten Sie jedoch nur die Urkunden, in denen Sie oder Ihre unmittelbaren Verwandten eingetragen sind. Sollten Sie für eine andere Person eine Urkunde beantragen, so benötigen wir die schriftliche Einverständniserklärung dieser Person.
können nur bei dem Standesamt beantragt werden, bei dem die Geburt, die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft oder der Sterbefall eingetreten ist bzw. vorgenommen wurde. Dies bedeutet z. B.: Eine Geburtsurkunde erhalten Sie nur in dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren wurden.
Wichtig: Bei Geburten in Krankenhäusern ist der Geburtsort der Ort, in dem das Krankenhaus steht - nicht der Wohnort der Eltern.
Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde (auch internationale Urkunde) beträgt 10,00 EUR.
Für das Suchen eines Eintrags (nur wenn die Daten der Person nicht bekannt sind) wird je Suchfall 17,00 bis 55,00 EUR an Gebühren erhoben. Hinzu kommen hier noch die Gebühren für die Ausstellung einer Urkunde.