Gemeinde Heek

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Anforderung von Urkunden aus dem Standesamt

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Heek

  • geboren sind,
  • geheiratet haben,
  • Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben,
  • oder Ihr Angehöriger hier verstorben ist

können Sie von uns die entsprechenden Urkunden erhalten.

Verfahrensablauf

Für die Beantragung einer Urkunde ist keine Form vorgeschrieben, so dass sie mündlich, telefonisch oder auch schriftlich bei uns beantragt werden kann. Zur Vereinfachung haben wir ein Formular vorbereitet (s. unten "Formulare").

Aus Gründen des Datenschutzes erhalten Sie jedoch nur die Urkunden, in denen Sie oder Ihre unmittelbaren Verwandten eingetragen sind. Sollten Sie für eine andere Person eine Urkunde beantragen, so benötigen wir die schriftliche Einverständniserklärung dieser Person.

An wen muss ich mich wenden?

 

  • Geburts-,
  • Ehe-,
  • Lebenspartnerschafts- oder
  • Sterbeurkunde eines Angehörigen

können nur bei dem Standesamt beantragt werden, bei dem die Geburt, die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft oder der Sterbefall eingetreten ist bzw. vorgenommen wurde. Dies bedeutet z. B.: Eine Geburtsurkunde erhalten Sie nur in dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren wurden.

Wichtig: Bei Geburten in Krankenhäusern ist der Geburtsort der Ort, in dem das Krankenhaus steht - nicht der Wohnort der Eltern.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde (auch internationale Urkunde) beträgt 10,00 EUR.

Für das Suchen eines Eintrags (nur wenn die Daten der Person nicht bekannt sind) wird je Suchfall 17,00 bis 55,00 EUR an Gebühren erhoben. Hinzu kommen hier noch die Gebühren für die Ausstellung einer Urkunde.

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