Gemeinde Heek

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Abbuchungen/Lastschrift

Allgemeine Informationen

Umstellung des Zahlungsverkehrs auf SEPA

Die Europäische Union hat zur Vereinfachung und Beschleunigung des Zahlungsverkehrs in der Eurozone die Einführung einheitlicher Standards für Überweisungen und Lastschriften beschlossen (SEPA – Europäisch einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in den EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz).

 Mit der verpflichtenden SEPA-Einführung zum 01.02.2014 werden die bisherigen Bankleitzahlen und Kontonummern durch BIC (Internationale Bankleitzahl) und IBAN (Internationale Bankkontonummer) ersetzt.

Diese Angaben sind bereits auf den EC-Karten und Ihren Kontoauszügen der Girokonten enthalten.

Weitere allgemeine Informationen zur SEPA-Umstellung sind bei allen Banken und Sparkassen erhältlich oder auf der Internetseite https://www.sepadeutschland.de.

Die neuen SEPA-Lastschrift-Mandate können nur noch auf einem im Original vorliegenden, eigenhändig unterschriebenen Vordruck erteilt werden, der hier als PDF Datei oder aber in der Gemeindekasse Isernhagen erhältlich ist.

SEPA-Lastschrift-Mandate, die z.B. per E-Mail, per Fax oder telefonisch eingehen, sind nicht rechtsgültig und können deshalb nicht berücksichtig werden. Entsprechendes gilt auch für Änderungen bei bereits erteilten SEPA-Lastschrift-Mandaten und wenn das SEPA-Lastschrift-Mandat erloschen war, weil es vom Geldinstitut nicht ausgeführt wurde, z.B. bei Widerspruch des Kontoinhabers oder bei nicht ausreichender Kontodeckung. In diesen Fällen ist für die Fortführung des Lastschriftverfahrens zwingend der genannte Vordruck mit Originalunterschrift der Gemeindekasse vorzulegen.

 

 

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