Frisch- und Abwasser
Für Frisch-, Schmutz- und Niederschlagswasser muss der Grundstückseigentümer Gebühren bezahlen.
Frischwasser:
Für das Wasser, dass dem Grundstück zugeführt und zum Beispiel zum Waschen, Kochen oder Duschen genutzt wird, wird eine Frischwassergebühr in Höhe von 1,07 Euro je m³ erhoben. Das Wasser wird von der Gemeinde eingekauft und über das Leitungsnetz an die einzelnen Haushalte verteilt.
Daneben wird eine Grundgebühr erhoben. Diese richtet sich nach der Nennleistung des Wassermessers.
| Bis 5 m³ | 4,50 €/Monat | |
| Bis 10 m³ | 6,30 €/Monat | |
| Bis 20 m³ | 8,30 €/Monat | |
| Über 20 m³ | 11,40 €/Monat | |
| (jeweils zzgl. 7% MwSt.) |
Schmutzwasser:
Nach dem Waschen, Duschen, Kochen oder sonstigem Gebrauch gelangt das verunreinigte Wasser in die Kanalisation und wird in Kläranlagen geleitet und gereinigt. Da die Kanalisation instand gehalten werden muss, erhebt die Gemeinde eine Kanalbenutzungsgebühr. Diese beträgt 2,07 Euro je m³ Schmutzwasser. Die Menge an verbrauchtem Schmutzwasser entspricht der Menge an Frischwasser und wird über den Wasserzähler ermittelt.
Niederschlagwasser:
Das Regenwasser, dass auf bebautes oder befestigtes Gelände fällt, wird durch Regenrinnen und Abflüsse in ein Abflusssystem geleitet, ähnlich der Kanalisation. Das Abflusssystem muss regelmäßig gereinigt und gewartet werden, daher erhebt die Gemeinde für das System eine Kanalbenutzungsgebühr. Diese beträgt 0,27 Euro je m² bebauter oder befestigter Grundstücksfläche. welche leitungsgebunden oder überirdisch in das Regenwassersystem entwässert. Man spricht dabei von den sog. Abflusswirksamen Grundstücksflächen.
Werden neue zusätzliche abflusswirksame Flächen erstellt, so sind diese Veränderungen der Gemeinde mitzuteilen.


