Straßenreinigung
Straßenreinigung:
Um ein sauberes Ortsbild zu erhalten, müssen die an ein Grundstück angrenzenden Straßen und Gehwege einmal wöchentlich von den Anwohnern gesäubert werden. Eine Ausnahme bilden folgende Straßen, da sie durch die Gemeinde gereinigt werden: Bahnhofstraße, Ludgeristraße, Markt (Haus-Nr. 1-3), Hauptstraße, Ochtruper Straße, Meteler Straße und Steinweg (Haus-Nr. 5, 7, 9, 11). Die Reinigungsgebühr für diese Straßenbereiche beträgt zurzeit 0,90 € pro lfd. Meter.
Winterdienst:
Um Verletzungen von Fußgängern zu vermeiden sollen Gehwege schnellst möglich von den Anwohnern vom Schnee geräumt werden. Außerdem muss Eis- und Schneeglätte durch geeignete Mittel, wie Granulat oder Sand, beseitigt werden.
Zu beachten ist, dass Fußgängerüberwege und Bushaltestellen auch von den Anwohnern geräumt werden müssen.


